Workshop: „Zwei ungleiche Schwestern“ (Soziale Teilhabe und die Fürsorge)
Welche Kompetenzen müssen erworben werden, um über Soziale Teilhabe in den Sozialen Berufen informieren zu können.
Die Fürsorge, die auf eine lange Tradition zurückblickt, in der viele Wurzeln ins „Kaiserreich“ und darüber hinaus reichen, beinhaltet einerseits ein kontrollierendes und disziplinierendes Element andererseits werden soziale Leistungen ermöglicht.
Spätestens seit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (UN - BRK) mit ihrem Anspruch der Sozialen Teilhabe von der Bundesrepublik Deutschland am 24. Februar 2009, die am 26. März 2009 in Kraft getreten ist, bildet diese geltendes Recht in Deutschland, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss.
Das neue Verständnis der UN – BRK vertritt den Grundsatz, dass nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen behindert sind, sondern sie durch Barrieren in der Umwelt behindert werden.
Zur Umsetzung der UN BRK wird das Instrument der menschenrechtlichen Aktionspläne gesehen. Das Deutsche Institut für Menschrechte äußert sich u.a. wie folgt: „Bei der Erarbeitung, Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung von Aktionsplänen müssen Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen vollumfänglich beteiligt und dafür entsprechende Mittel bereitgestellt werden.“
Erste Veränderungen und Weiterentwicklungen bildet werden durch das noch relativ neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) gegeben mit Inkrafttreten der ersten Stufte am 25. Juli 2017.
Mit der Einsetzung des BTHG beginnt der Umbau des bisherigen Fürsorgesystem in Deutschland hin zu einem modernen Teilhaberecht. Weitere Umbauschritte wurden im neuen SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe -nach der Modernisierung per Beschluss zum 9. Juni 2021 als Artikelgesetz "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz" (KJSG) in Kraft gesetzt.
Der Bildungsserver Berlin/Brandenburg definiert Inklusion (Soziale Teilhabe) wie folgt: „Inklusion bezeichnet einen Zustand der selbstverständlichen Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft. Damit verbunden ist die Möglichkeit aller zur uneingeschränkten Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft. Vielfalt - z. B. in Bezug auf religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Geschlecht, Soziallage, Alter, kulturelle Hintergründe, Hautfarbe, sexuelle Orientierung und Identität sowie körperliche oder geistige Behinderungen - ist in einer inklusiven Gesellschaft eine Bereicherung für alle Menschen und führt nicht zu Diskriminierung und Marginalisierung.“
Im Workshop „Zwei ungleiche Schwestern“ wollen wir dialogisch über die Grundlagen der Fürsorge, die Soziale Teilhabe sowie den Umbau des Fürsorgesystems hin in ein Teilhaberecht sowie den sich daraus ergebenden Paradigmenwechsel und damit verbunden notwenigen Kompetenzerwerb, um über Soziale Teilhabe informieren zu können, diskutieren.
Referent:
Michael Leinenbach
Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge; Sozialplaner, VPSA