Aktuell erleben wir in Deutschland, Europa und darüber hinaus eine immer stärker werdende Orientierung der Gesellschaften, hin zu vermehrter Ordnung und Sicherheit. Auch hierzulande stellt sich innerhalb der Sozialen Arbeit die Frage der Auskunftspflicht Gegenüber den Ordnungsbehörden und der Justiz. Steht der betreute Mensch im Vordergrund bei dem die Kollegen_innen Aussagen gegenüber den Ordnungsbehörden sowie der Justiz daher ablehnen können (analog eines in Deutschland u.a. auch für einige Berufsgruppen eingerichteten Zeugnisverweigerungsrechtes), oder können die Kollegen_innen gezwungen werden, gegen die Interessen der von ihnen betreuten Menschen gegenüber den Ordnungsbehörden und der Justiz, Aussagen treffen zu müssen wenn die Beweisermittlung im Vordergrund steht?
Um ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht umzusetzen hat sich ein Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht gegründet.